Aktuelles


Auszug von wsws.org

Arbeitslosenzahlen in Deutschland: Schein und Wirklichkeit
von Dietmar Henning 11. November 2011

In der letzten Woche meldete die Bundesagentur für Arbeit (BA) erneut einen Rückgang der Arbeitslosigkeit in Deutschland. Mit der sozialen Realität haben diese Zahlen allerdings wenig zu tun.

Mit 2,7 Millionen gab es im Oktober laut Statistik 59.000 Arbeitslose weniger als im September und 204.000 weniger als vor einem Jahr. Das ist der niedrigste Stand in einem Oktober seit 1991. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,5 Prozent.

Politik und Wirtschaft begrüßten die „erfreulichen Zahlen“, sind diese doch das beste Argument für die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung der Mittel für Langzeitarbeitslose. Bereits im laufenden Jahr sind die Fördermittel für Qualifizierung und Förderung Langzeitarbeitsloser um 20 Prozent reduziert worden; für nächstes Jahr ist eine weitere Kürzung in mindestens gleicher Höhe geplant.

Doch die offiziellen Arbeitslosenzahlen geben noch nicht einmal ein ungefähres Bild der sozialen Situation in Deutschland wieder.

Zunächst einmal musste die Bundesagentur zugestehen, dass es bei den saisonbereinigten Zahlen erstmals seit Februar 2010 wieder einen leichten Anstieg gab. Die Saisonbereinigung berücksichtigt, dass in bestimmten Monaten, etwa zum Jahreswechsel oder zum Beginn eines Ausbildungsjahres, die Arbeitslosigkeit in der Regel steigt, in anderen wiederum sinkt.

BA-Chef Frank-Jürgen Weise sagte denn auch bei der Präsentation der Zahlen: „Die Unsicherheit ist im Raum.“ So sei die Beschäftigung etwa im Verarbeitenden Gewerbe noch nicht wieder auf dem Vorkrisenstand. „Da fehlen noch 130.000 Beschäftigungsmöglichkeiten“, sagte er. Auch erwarte er im kommenden Jahr ein erneutes Ansteigen der Arbeitslosigkeit. Erstmals seit zwei Jahren ist die Produktion in Deutschland im Oktober wieder geschrumpft.

Ein genauerer Blick in die Statistiken der BA belegt zudem, dass weit über eine Million Arbeitslose aus der offiziellen Arbeitslosenzahl herausfallen. 376.000 Arbeitslose, die älter als 58 Jahre sind, fehlen in der Statistik genauso wie die fast 190.000 Ein-Euro-Jobber. Auch 173.000 Menschen, die sich in beruflicher Weiterbildung befinden, und 147.000, die in Maßnahmen der „Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ stecken, gelten nicht als arbeitslos. Dasselbe gilt für die über 320.000 krankgemeldeten Arbeitslosen.

Zu den offiziellen Arbeitslosenzahlen muss man außerdem jene hinzurechnen, die aufgrund einer „kurzzeitigen Leistungsunterbrechung“ aus der Statistik verschwinden. Aktuelle Zahlen liegen nur für den Monat Juni vor. In diesem Monat wurden 317.000 Arbeitslosen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALG I) oder der Grundsicherung (ALG II) vorenthalten. Die Betroffenen sind Opfer der vielfach dokumentierten Schikanen der Arbeitsagenturen und Jobcenter. Meist werden sie wegen Nichteinhaltung eines Meldetermins, dem fehlenden Nachweis von Bewerbungsschreiben oder anderen Geringfügigkeiten sanktioniert.

Die Zahl der Sanktionen ist 2010 gegenüber 2009 bundesweit um 14 Prozent gestiegen. Im laufenden Jahr erwartet die BA fast eine Million Sanktionen. Sie treffen junge Arbeitslose unter 25 Jahre besonders häufig und rigoros. Ihnen kann der gesamte Lebensunterhalt und teilweise sogar die Mietzahlung gestrichen werden. Jeder zehnte junge Arbeitslose hat mindestens eine Sanktion erhalten. In der Statistik wirken sich die Schikanen positiv aus: Je mehr Sanktionen, desto weniger offizielle Arbeitslose.

Nur mit diesen statistischen Tricks und Finessen gelangt die Bundesagentur zu den im internationalen Vergleich relativ niedrigen Arbeitslosenzahlen. Legt man die Zahl der Leistungsbezieher zugrunde, gelangt man auf noch höhere Zahlen, wobei auch hier die Arbeitslosen, die keine staatliche Leistung erhalten, nicht einbezogen sind.

Nach einer vorläufigen Hochrechnung der BA bezogen im Oktober über 5,1 Millionen Erwerbsfähige im Alter von 15 bis 65 Jahren Arbeitslosengeld I oder II. Im Juni 2011 galten aber nur 43 Prozent (oder 1,99 Millionen) der 4,65 Millionen ALG-II-Empfänger als arbeitslos.

Viele dieser Leistungsbezieher haben tatsächlich eine Arbeit, aber ihr Einkommen ist derart gering, dass sie auf „aufstockende Leistungen“ angewiesen sind, um auf den Hartz-IV-Satz zu kommen. Bei diesen 1,4 Millionen „Aufstockern“ handelt es sich um 679.000 geringfügig Beschäftigte oder Minijobber, die höchstens 400 Euro im Monat verdienen, um 230.000 Teilzeitbeschäftigte und um 320.000 Vollzeitbeschäftigte, die trotz 40-Stundenwoche weniger als den Hartz-IV-Satz verdienen.

Wie niedrig der Hartz-IV-Satz ist, ergibt sich ebenfalls aus den Angaben der BA. Im Juni 2011 lebten 6,2 Millionen Menschen in 3,4 Millionen Familien (Bedarfsgemeinschaften), die Hartz-IV-Leistungen erhielten. Eine durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft mit 1,9 Personen erhielt 672 Euro an Geldleistungen aus der Grundsicherung. Rechnet man die Sozialversicherungsbeiträge bzw. -zuschüsse und die einmaligen Leistungen hinzu, erhielt eine Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 806 Euro ausgezahlt. Dabei variierten die Zahlungen deutlich, von durchschnittlich 693 Euro für eine alleinstehende Person (inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Einmalzahlungen) bis 1.331 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft mit fünf und mehr Personen.

Auch „Erfolgsmeldungen“, dass junge Menschen ausreichend mit Ausbildungs- und Arbeitsplätzen versorgt seien, entpuppen sich bei näherer Betrachtung als Zahlen-Trickserei.

So verkündete die Bundesagentur für Arbeit am Montag gemeinsam mit den Unternehmen und der Bundesregierung, Ende September habe es noch knapp 30.000 unbesetzte Lehrstellen gegeben, aber nur noch 12.000 Lehrstellen suchende Jugendliche. Sinkende Bewerberzahlen stünden einem Anstieg des Lehrstellenangebots gegenüber.

Der DGB hat nachgewiesen, dass die Zahl der unversorgten Bewerber in Wirklichkeit 76.800 beträgt, weil Regierung und Wirtschaft 65.200 Jugendliche als versorgt zählen, „die sich mit Bewerbungstrainings, Einstiegsqualifizierungen und Praktika über Wasser halten“.

Doch auch der DGB ignorierte die Jugendlichen, die in zahlreichen Maßnahmen geparkt sind. Bis zu 350.000 Jugendliche finden in der gesamten Bundesrepublik jedes Jahr keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und werden in Beschäftigungsmaßnahmen öffentlicher Träger verschoben.

Der Bildungsexperte Professor Dieter Münk von der Universität Duisburg-Essen hat herausgefunden, dass rund 60 Prozent der betroffenen Jugendlichen auch nach 30 Monaten Verweildauer in Beschäftigungsmaßnahmen keinen regulären Arbeitsplatz haben.

Ein hoher Prozentsatz derjenigen, die durch diese Beschäftigungsmaßnahmen aus den Arbeitslosenstatistiken verschwinden, sind Jugendliche mit Migrationshintergrund oder junge Frauen. Münk bezeichnet diese Jugendlichen als „Reservearmee aus Benachteiligten für den Arbeitsmarkt“. Diese jungen Männer und Frauen sind schließlich gezwungen, jeden noch so niedrig bezahlten Job anzunehmen.

So verwundert es nicht, dass die Zahl der Niedriglöhner in Deutschland stetig wächst. Laut einer Studie, die das Forschungsunternehmen Prognos AG im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt hat, verdienen 1,2 Millionen Menschen weniger als 5 Euro und 5 Millionen Menschen weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. 8,50 Euro fordern die Gewerkschaften als Mindestlohn.

Fasst man den Niedriglohn nach internationalen wissenschaftlichen Maßstäben (weniger als zwei Drittel des Durchschnittslohns), dann arbeitet in Deutschland fast jeder vierte Vollzeitbeschäftigte (22,8 Prozent) zu einem Niedriglohn, wie die BA in ihrem Jahresbericht 2010 ebenfalls mitteilt. Das sind rund 9,4 Millionen Beschäftigte. Die Niedriglohnschwelle liegt derzeit in Ostdeutschland bei 1.379 Euro brutto und in Westdeutschland bei 1.890 Euro.

Insbesondere das Gastgewerbe und private Haushalte sind davon betroffen. In diesen Bereichen arbeiten drei von vier Vollzeitangestellten zu Löhnen unterhalb der Niedriglohngrenze. Frauen und Jugendliche unter 25 Jahren sind besonders betroffen. Mehr als jede dritte Frau und nahezu jeder zweite junge Beschäftigte, Auszubildende nicht eingerechnet, arbeiten in Vollzeit unterhalb der Niedriglohnschwelle. In absoluten Zahlen sind das 715.000 Jugendliche und fast 2,6 Millionen Frauen.

Die offizielle Zahl der armen Menschen in Deutschland wächst daher stetig. Im Jahr 2009 waren laut Statistischem Bundesamt rund 12,6 Millionen Menschen arm. Am stärksten von Armut betroffen sind Arbeitslose und Alleinerziehende. Den 12,6 Millionen Armen steht ein privates Geldvermögen von rund fünf Billionen Euro gegenüber.

Das Anwachsen der Armut in Deutschland geht maßgeblich auf die Politik der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) zurück, die 1998 den größten Sozialabbau in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg einleitete. Hohe Arbeitslosigkeit, ein rasant wachsender Niedriglohnsektor und Sozialkürzungen haben eine soziale Katastrophe in Gang gesetzt, die sich in der jetzigen Krise weiter vertiefen wird. Die offiziellen Statistiken versuchen dies zu verschleiern und zu beschönigen. Aber anders als Statistiken kann man die realen Erfahrungen von Millionen Menschen nicht verfälschen.
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Publiziert am 6. Oktober 2011 von Gudrun

Anlässlich der weltweiten Demokratieoffensive “people of the world, rise up” am 15. Oktober 2011 wird auch in Stuttgart eine Kundgebung und Demonstration vom Stuttgarter Schlossplatz zum Schlossgarten zwischen 14 und 18 Uhr stattfinden. Mit Redebeiträgen, Kulturprogramm und Liveschaltungen zu verschiedenen Demokratieschauplätzen in Europa u.a. Athen, Madrid, Brüssel, wird an diesem Tag ein weltweites Netz der Demokratie und Solidarität hergestellt.

Interessierte an Mitwirkung, Unterstützung und Gestaltung melden sich bei der Gesellschaft Kultur des Friedens.

Ansonsten: AK Direkte Demokratie: montags, 20 Uhr, Forum 3, Gymnasiumstr. 21

Versammlung zur Volksabstimmung jeden Samstag im Schlossgarten/Pavillon von 15-16.30 Uhr “Offenes Forum – Direkte Demokratie”

Kontakt: Gesellschaft Kultur des Friedens, Henning Zierock
Mail: info@kulturdesfriedens.de

Empört euch!!!!!

Heikson am 9. Oktober, 2011

http://www.occupyfrankfurt.de/doku.php?id=alle-demonstrationen

Behördenmaschinerie

Heikson am 16. August, 2011

von realasmodis @ 2011-08-14 – 11:38:13

Da es draußen schon wieder einmal schüttet und ich gerade nichts anderes zu tun habe, habe ich mich einmal daran gesetzt, die Struktur der im Volksmund als “Stasi 2.0″ bekannten Behördenmaschinerie namens “Jobcenter” in ein paar Stichworten zu skizzieren. Hartz-IV wäre nichts ohne die Jobcenter und die Jobcenter wären nichts ohne Hartz-IV: Ein sich sich selbst verstärkendes System mit dem Ziel, bei einem Großteil der Bevölkerung Existenzangst zu erzeugen und die Menschen auf diese Weise unten zu halten.

Ich habe dabei auf verschiedene Quellen zurück gegriffen – auf meinen gestrigen Beitrag ebenso wie auf Zeitungsberichte oder auf eigene Erfahrungen. Alles zusammen genommen ergibt einen Sinn, ergibt ein in sich schlüssiges Bild. Von einem Staat im Staate, der sich nicht um Menschenrechte, Grundgesetz, Demokratie u. ä. zu scheren braucht. Aber auch von einem Staat im Staate, der seitens unserer Staatsführung ausdrücklich befürwortet wird. Und da muss man sich fragen: Warum wohl?

Die Struktur des Jobcenters

A ) Aufgaben:
- Erfassung und Verwaltung Arbeitsloser, also eines Großteils der Bevölkerung.
- Kundschaftssicherung (Verwaltung zum Selbstzweck).
- Einsparung, d. h. Vorenthalten der Versicherungsleistung.
- Datensammlung, Bespitzelung, Ausforschung der Bevölkerung (nicht nur der Arbeitslosen, denn die müssen ja auch über ihr Umfeld Auskunft geben).
- Statistikfälschung für die Staatsführung, damit die glänzen kann.
- Vortäuschen von Vermittlungsbemühungen Arbeitsloser in Arbeit, um die eigene Existenz zu rechtfertigen.

B ) Kommunikation zwischen Kunde und Jobcenter:
- Fehler seitens des Jobcenters sind erlaubt, bilden die Regel und bleiben ohne Konsequenzen.
- Fehler seitens des Anspruchsberechtigten sind verboten bzw. führen zum Vorenthalten der Versicherungsleistung.
- Die Beweislast liegt immer beim Anspruchsberechtigten, also beim “Kunden”, ohne dass dem Zugriff auf die Beweismittel eingeräumt werden würde.

C ) Organisation:

C-1 ) Anmeldebereich:
- Aushändigung und Abgabe von Anträgen und Unterlagen.
- Weiterleitung von Anliegen.
- Weiterleitung von Unterlagen.
- Bestätigung von Terminen nur nach vorheriger Nutzung des Servicetelefons durch den Mitarbeiter.
- Keinerlei Entscheidungsbefugnisse der Mitarbeiter, haben mit dem “Fall” des Arbeitslosen gar nichts zu tun.
- Keinerlei Sachkenntnis, spielen nur rein organisatorisch eine Rolle als erste und öffentliche Anlauftstelle.
- Telefonisch nicht erreichbar.
- Direkte Gespräche hier sind sinnlos und Zeitverschwendung.
- Fragen des Mitarbeiters dienen einzig der Ausforschung.
- Da oftmals nur befristet und schlecht bezahlt angestellt, werden Unterlagen nicht immer weitergeleitet, was zu Erklärungsnotstand und Frust beim “Kunden” führt (s. “Beweislast”, vgl. oben).
- Müssen, um den eigenen Job zu sichern, “Vorarbeit” für die Leistungsabteilung (s. u.) leisten, bspw. indem Unterlagen vom Kunden verschwinden, was beim Letzteren zur Leistungsminderung führt.
- Das Einreichen von Unterlagen muss auf Anfrage des “Kunden” hin bestätigt werden, wird aber oftmals verweigert (vgl. Beweislast unter “Kommunikation”).

C-2 ) Callcenter:
- Keinerlei Entscheidungsbefugnis.
- Nur telefonisch und gebührenpflichtig erreichbar, wobei der Kunde normalerweise Probleme hat, die Gebühren überhaupt bezahlen zu können.
- Beabsichtigtes Hängenlassen in endlosen Warteschleifen; sollte der “Kunde” das durchhalten, dann wird er irgendwann per Computer aus der Leitung geworfen (Trickbetrug durch Telefonabzocke Bedürftiger).
- Keinerlei Sachkenntnis, spielt nur rein organisatorisch eine Rolle.
- Blitzableiterrolle für verärgerte “Kunden”, Schutzfunktion für die Organisation.
- Können Anliegen weiterleiten, müssen es aber nicht und tun es auch oftmals nicht, da nur befristet und schlecht bezahlt angestellt.

C-3 ) Leistungsabteilung:
- Mitarbeiter haben keinerlei Sachkenntnis hinsichtlich der Situation des Kunden.
- Mitarbeiter haben keine bzw. nur wenig Sachkenntnis hinsichtlich der H4-Regelungen.
- Treten immer zu Zweit auf, wobei einer den anderen überwacht und notfalls um Hilfe rufen kann.
- Zweiter Mitarbeiter tritt grundsätzlich als Zeuge für ersten Mitarbeiter auf, auch dann, wenn erster Mitarbeiter die Tatsachen verfälscht darstellt.
- Persönliche Gespräche mit dem “Kunden” werden dadurch unmöglich gemacht.
- I. d. R. nur befristet und schlecht bezahlt angestellt, so dass ihnen eigene und mangels Qualifikation zwangsläufig vorkommende Fehler gleichgültig sind.
- Treffen Vorentscheidungen hinsichtlich Bewilligung oder Ablehnung nach Vollständigkeit der Akte (vgl. Anmeldebereich), wobei das Ziel zwecks Einsparung die Ablehnung ist, denn fehlende Unterlagen sind aufgrund von fehlender Mitwirkung eine Grund zur Leistungsminderung.
- Bei fehlenden (seitens Anmeldebereich nicht weitergeleiteten oder per Post selbst bei Enschreiben/Rückschein angeblich nicht angekommenen) Unterlagen erfolgt automatisch Ablehnung oder Sanktion.
- Keine Befugnis zum Abändern einmal getroffener Entscheidungen.

C-4 ) Vermittlungsabteilung:
- Ziel ist die Leistungsminderung aufgrund von fehlender Mitarbeit des Kunden.
- Ziel ist die Ausforschung des Leistungsempfängers und u. U. auch seines Umfelds.
- Mitarbeiter (“Fallmanager” oder “FM”) treten bei schwierigen Kunden zu Zweit auf (Sicherheits- und Überwachungsfunktion, vgl. Leistungsabteilung).
- Wenn keine Zeugen erwünscht sind, dann ist der Kunde mit dem FM alleine.
- In Abwesenheit von Zeugen wird der Kunde häufig genötigt, diffamiert, beleidigt, beschimpft, bedroht.
- Verärgerung des Kunden wird als fehlende Mitarbeit interpretiert und führt zur Leistungsminderung.
- Mitarbeiter trifft die Vorentscheidung hinsichtlich Weiterbildungsmaßnahmen, wobei allerdings deren Kosten der bestimmende Faktor sind, so dass i. d. R. nur statistikbereinigende “Sinnlosmaßnahmen” angeboten werden.
- Ablehnung einer solchen “Sinnlosmaßnahme” durch den “Kunden” ist fehlende Mitarbeit und wird sanktioniert.
- Trifft Vorentscheidungen hinsichtlich Beihilfen (Bewerbungskosten, Fahrtkosten u. ä.).
- Mitarbeiter drückt dem Kunden eine Eingliederungsvereinbarung (kurz “EGV”) auf, die dessen grundgesetzlich garantierte Rechte über Gebühr einschränkt.
- Verweigert der “Kunde” seine Unterschrift unter diese Amtswillkür, dann wird die EGV per Verwaltungsakt in Kraft gesetzt und der “Kunde” gleichzeitig wegen fehlender Mitarbeit sanktioniert.
- Führt keine Vermittlung durch.
- Dient lediglich dazu, den “Kunden” in Sicherheit zu wiegen.
- Reine Alibifunktion (Stichwort “Vermittlung”) für die Behörde.
- Keinerlei Entscheidungsbefugnis oder Kenntnis hinsichtlich der Regelleistungen, sehr wohl hingegen hinsichtlich der Empfehlung von Sanktionen.
- Trifft Vorentscheidungen hinsichtlich des Außendiensteinsatzes unter dem Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs.
- Nimmt zwar Unterlagen entgegen, leitet sie aber i. d. R. nicht weiter, da dies der Zuständigkeitsbereich des Anmeldebereichs ist, was zu leistungsmindernden, fehlenden Unterlagen führt (vgl. Leistungsabteilung).
- Dient via EGV der Einschränkung der Freizügigkeit nach Art. 11 GG, womit Versammlungen und Demonstationen Arbeitsloser vorgebeugt wird.
- Dient der Kundschaftssicherung, indem versucht wird, Familien auseinander zu bringen, Kinder vorzeitig von weiterführenden Schulen zu nehmen oder indem eigene Arbeitsbemühungen des “Kunden” vorsätzlich torpediert werden.
- Anfertigung eines Gesprächsprotokolls über die Unterhaltung mit dem “Kunden”, wobei dem das Protokoll auf Anfrage hin in Kopie zu überlassen ist, was aber i. d. R. verweigert wird (vgl. Beweislast unter “Kommunikation”).

C-5 ) Außendienst:
- Vom FM (vgl. Vermittlungsabteilung) in Gang gesetzte Kontrolleure, die i. d. R. unangemeldet Haus- und Wohnungsdurchsuchungen ohne richterliche Erlaubnis vornehmen.
- Werden die Kontrolleure mit Hinweis auf Art. 13 GG nicht in die Wohnung gelassen, dann ist das zur Totalsanktionierung führende, fehlende Mitwirkung.
- Führt I-Net-Recherchen hinsichtlich verwandtschaftlicher Verhältnisse des Kunden aus.
- Ziel ist Bespitzelung (Sammlung von Vorratsdaten).
- Ziel ist der Nachweis von Leistungsmissbrauch, wobei allein schon der Verdacht zur Sanktionierung ausreichend ist.
- Trifft Vorentscheidungen hinsichtlich Sanktionen.

C-6 ) Teamleitung:
- Trifft die endgültige Entscheidung hinsichtlich Bewilligung oder Ablehnung auf Grundlage der Vorentscheidungen.
- Setzt EGV per Verwaltungsakt in Kraft.
- Trifft Entscheidungen hinsichtlich der Anwendung von Sanktionen.
- Bewilligt Qualifikationsmaßnahmen oder lehnt sie ab, wobei oberstes Ziel nicht Weiterbildung oder Vermittlung, sondern Einsparung ist.
- Einziger und ausschließlich der Behörde verpflichteter Ansprechpartner im Konfliktfall.
- Nur dann erreichbar, wenn sie einem zuvor beantragten Termin (vgl. Anmeldebereich) explizit und schriftlich zugestimmt hat (also fast nie).
- “Kunde” soll mit Teamleitung nichts zu tun haben und wird über deren Existenz normalerweise im Unklaren gelassen.
- Haftet nicht für Fehlentscheidungen.
- Ist nicht zur Fehlerkorrektur verpflichtet.
- Da das Zugeben von Fehlern der eigenen Karriere abträglich wäre, werden Fehler unter den Tisch gekehrt (vgl. Stichwort Beweislast im Abschnitt “Kommunikation”).
- Nicht verantwortlich für die Folgen der Entscheidung (Schema: “Das Amt hat immer Recht.”).
- Chef der Sachbearbeiter aus den untergeordneten Abteilungen, wobei die den Kontakt mit der Chefetage nicht gerade suchen und Kommunikationsprobleme zulasten des “Kunden” die Folge sind.

C-7 ) Geschäftsstellenleitung:
- Oberboss, leitet das Amt.
- Vorgesetzte von allen.
- Vertritt die Behörde nach außen (z. B. Medien).
- Verantwortlich für interne Organisation und Verwaltung.
- Nicht verantwortlich für Entscheidungen.
- Hat mit dem “Kunden” gar nichts zu tun.
- Keinerlei Kenntnis hinsichtlich der Einzelfälle.
- Nickt bestenfalls kritische Entscheidungen der Teamleitung ab (Rückendeckungsfunktion).

Soviel zur Struktur des Jobcenters. Der Staat im Staate setzt auf Mitläufer und auf Angst. Das hatten wir doch schon zweimal, oder irre ich mich da? Dieses System erinnert bestechend an das System der Scheingewerkschaften, mit dem versucht worden ist, die Arbeiterschaft zu zersplittern. Da hat es funktioniert.

Bei den Arbeitslosen funktioniert das gleiche Schema offensichtlich auch – auf beiden Seiten des Schreibtisches. Menschen, die Jahrzehnte lang in die Arbeitslosenversicherung haben zwangseinzahlen müssen, wird vom Staat im Staate jetzt die ihnen zustehende Versicherungsleistung vorenthalten. Für mich ist das vorsätzlicher Betrug. Was aber ist von vermeintlichen “Volksvertretern” zu halten, die so etwas ausdrücklich befürworten? Ergo von Betrügern?

Auszug von karl-weiss-journalismus

Missachtung des armen Teils der Bevölkerung
Welches Land ist das wohl? Genau:Deutschland
von Karl Weiss

Die UN geht in einem jetzt veröffentlichten Bericht hart mit Deutschland ins Gericht – wegen der Arbeits- und Sozialpolitik. Vor allem gebe es in Deutschland kein Armutsbekämpfungs-Programm, obwohl dies bereits mehrmals von der UN gefordert wurde.

Der zuständige UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verlautete nach einer Tagung im Mai in Genf, dass viele seiner früheren Empfehlungen in Deutschland nicht umgesetzt wurden.

Es wird festgestellt: Deutschland missachtet völlig den armen Teil der Bevölkerung.

Im Einzelnen wird aufgeführt:
-Jeder vierte Schüler in Deutschland geht ohne Frühstück zur Schule.
-Die Arbeitslosigkeit im Osten ist nach 20 Jahren immer noch doppelt so hoch wie im Westen.
-Zivile Staatsbedienstete, die keine unentbehrlichen Aufgaben erbringen, müssen nach internationalen Regeln das Streikrecht erhalten.
-Frauen sind beim Zugang zu Jobs weiterhin benachteiligt.
-Die Grundsicherung von Hartz-IV-Empfängern gewährt keinen angemessenen Lebensstandard.
-Es gibt in Deutschland nicht genug Angebote für Kinder, Ältere, Kranke und Behinderte.
-In Pflegeheimen in Deutschland leben viele Pflegebedürftige unter „menschenunwürdigen Bedingungen“.
-Laut eigenem Zugeständnis der Bundesregierung leben 13 % der Deutschen unter der Armutsgrenze.

Kritisiert werden auch viele Ungerechtigkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt und im Gesundheits- und Sozialwesen.

Nach internationalen Masstäben ist auch ganz speziell der Umgang mit Migranten und Asylanten Anstoss von heftigen Kritiken des Ausschusses. So wird konstatiert: Migranten sehen sich nach wie vor großen Einschränkungen ihrer Rechte auf Bildung und Beschäftigung gegenüber. Asylsuchenden werden sogar ausreichende Sozialleistungen versagt, dabei müssten sie „im Einklang mit internationalen Normen“ den gleichberechtigten Zugang zu beitragsunabhängigen sozialen Sicherungssystemen, zur Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt bekommen.

Interessant, nicht? Hier im Lande wird den Menschen von rechten Politikern eingebläut, es gehe den Zuwanderern und den Asylanten viel zu gut. Tatsache ist, sie erhalten hier nicht einmal die mindesten Rechte nach internationalen Standards.

Da mag nun vielleicht jemand sagen, es gebe doch Länder, wo es den Armen, Alten, Hilfsbedürftigen und Asylanten viel schlechter gehe. Wieso sich der Ausschuss nicht um die kümmere?

Nun, keine Sorge, der UN-Ausschuss kümmert sich um alle Länder. Dabei legt er natürlich objektive Kriterien an. In einem Land mit einem hohen Brutto-Inlandsprodukt (pro Einwohner) und hohen Durchschnittseinkommen (pro Bewohner) wie in Deutschland werden natürlich höhere Masstäbe angelegt als in Burkina Faso.

Das Ganze ist schlicht und einfach ein Armutszeugnis für die deutsche Politik, beginnend mit der rot-grünen unter Schröder, fortgeführt mit der Grossen Koalition unter Merkel und jetzt von der schwarz-gelben, wiederum unter Merkel.

Während den Konzernen und Banken Milliarden zugeschustert werden, soll das Volk bleiben, wo der Pfeffer wächst.

Und eine Änderung ist nicht in Sicht. Dieser Mahnung werden die Merkels, von der Leyens und Schröders genausowenig Aufmerksamkeit schenken wie vorher.

Sie wissen, wem sie verpflichtet sind: Den Bankern und Konzern-Chefs.

Scheiss-Kapitalismus!
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Hartz IV: Die Schikane als Prinzip

Heikson am 23. Juni, 2011

Auszug von karl-weiss-journalismsus
Schikanieren mit verteilten Rollen
von Karl Weiss

Ein geradezu klassischer Fall von Dreckschwein-Schikane mit verteilten Rollen zwischen der adeligen Leyen-Ministerin und dem „Jobcenter“ ereignete sich in Magdeburg. Der Vater hat rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket für seine Kinder beantragt und als Antwort kommt ein Drohbrief!

Während Frau von der Leyen in „Focus“ schwadroniert, Hartz-IV-Eltern „würden sich nicht automatisch um die Bildung ihrer Kinder kümmern“, lässt sie das Magdeburger Jobcenter als Antwort auf die korrekte Antragstellung androhen, alle Leistungen für die Familie einzustellen.

Angeblich hätte der Familienvater Nachweise zu erbringen, was er in den Monaten Januar bis März mit den 10 Euros gemacht hat. Das ist natürlich Quatsch, denn für diese drei Monate wird wegen der Verspätung der Hartz-Reform selbstverständlich pauschal und ohne Nachweis gewährt, eine Verspätung, für die Frau ‚auf den Leyen‘ (oder war es ‚hinter den Leyen‘?) verantwortlich ist, aber bestimmt nicht ein Vater in Magdeburg.

Es war ja auch nur das Verfassungsgericht, das den Termin 1. Januar gefordert hatte. Das konnte ‘unter allen Leyen’ natürlich nicht hinnehmen und musste den Richtern zeigen, wo der Bartel den Most holt.

Damit brüstet sich die Leyen (sei es auch ‚vor der Leyen‘) , sobald sie darauf angesprochen wird, aber das Spiel in Zusammenarbeit mit dem „Jobcenter Magdeburg“ läuft anders.

Denn der Magdeburger Vater hat sie am Fernsehen gesehen, wo sie so telegen die „phantastische Leistung“ des Bildungspaket präsentierte und hat Antrag gestellt. Das war aber nicht vorgesehen, denn Frau Leyen (oder ‚ausser der Leyen‘?) hatte natürlich dafür gesorgt, dass überhaupt noch keine Antragsformulare zur Verfügung standen, während sie am Fernsehen telegen erklärte, die Hartz-IV-Familien seien eben zu blöd, um sie auszufüllen.

Nur hatte Frau ‚unter der Leyen‘ nicht damit gerechnet, eine Hilfsorganisation für Hartz-Familien mit dem Namen „Erwerbslosen-Center“ hatte selbst Formulare hergestellt.

Das konnte natürlich nicht hingenommen werden. Wo kämen wir denn da hin, wenn nun schon nicht-staatliche Stellen Formulare für staatliche Leistungen herstellen??

Da musste hart und unerbittlich eingegriffen werden, um die Rechte des ‘über allen Leyen’-Staates zu verteidigen. Wer sich anmasst, nicht autorisierte Formulare zu verwenden, muss es zu spüren bekommen.

Das war also das Doppel-Spiel: Während Frau Leyen (‚neben der Leyen‘?) im Fernsehen äusserst telegen beklagt, die Hartz-IV-Familien würden das Bildungspaket nicht beantragen, wird verhindert, dass Formulare für eben diesen Antrag auftauchen.

Und wenn es doch einer wagt, einen solchen Antrag zu stellen, dann werden wir das abstellen, haben Sie gehört???

So kam es also dazu, dass jener Magdeburger Familien-Vater statt der Leistungen einen Brief bekam, der sich gewaschen hatte. Alle Leistungen für die Familie würden eingestellt, wenn er keine Nachweise für die drei ersten Monate bezüglich des Bildungspakets beibrächte.

Um dem ganzen noch einen bessonderen Pfiff zu geben, hat sich auch gleich der FDP-Spitzenkandidat Meyer im Sinne ‘von der Leyen’ geäussert:

„Wenn sich nachweislich Eltern nicht darum kümmern, dass ihre Kinder z. B. dringend notwendige Nachhilfe erhalten, müssen sie da sanktioniert werden, wo es ihnen am meisten wehtut. Dann müssen ihnen die Regelsätze gekürzt werden.“

Die ‘Berliner Zeitung’ schreibt zu diesen Plänen:

”Die Abzüge sollten sich nach Ansicht des FDP-Politikers an Sanktionen orientieren, wie sie heute für Hilfeempfänger möglich sind, die sich weigern, einen Job anzunehmen. Das wären in einer ersten Stufe 30 Prozent weniger vom Regelsatz (364 Euro), also rund 120 Euro.“

Und weil auch das noch nicht ausreicht, griff auch der CDU-Bundestagssitzer Frank Steffel zur gleichen Kritik an den unwilligen Eltern von Hartz-IV-Kindern, die einfach keine Drohbrife bekommen wollen.

Das „System Hartz“ hat wieder zugeschlagen. Reaktionäre Politiker und Politikerinnen wollen sich auf Kosten der Hartz-IV-Geschädigten profilieren, haben aber nicht die geringste Ahnung, dass noch gar keine Formulare ausgegeben worden waren, was wiederum ‘leyenmässig’ zu verantworten hat.

Hartz IV ist der exakte Ausdruck dessen, was unsere Politiker darstellen:

Niedrig, niedriger, am niedrigsten!
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Newsletter von Harald Thome

Heikson am 18. April, 2011

1. Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen

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Das BSG hat in einer bahnbrechenden Entscheidung festgestellt, dass Menschen die zu rechtswidrigen Ein-Euro-Jobs EEJ), die gegen die Zusätzlichkeit verstoßen, heran- gezogen wurden einen Anspruch auf Wertersatz aus der Differenz Sozialleistung, Sozialversicherung und Mehraufwandentschädigung zum Tariflohn haben. Laut Be- richt des Bundesrechnungshofs vom 12.08.2010 verstoßen mehr als die Hälfte aller EEJ gegen das Zusätzlichkeitskriterium. (siehe dazu: Frankfurter Rundschau), Bericht des BRH: lag-arbeit-hessen.net

Es ist aus der Veröffentlichung des BSG noch nicht ersichtlich wie nun der Wertersatz geltend zu machen ist. Klar ist er muss sich gegen das Jobcenter richten und es be- steht mind. eine dreijährige Rückwirkungsfrist (§ 195 BGB) oder aber eine vierjährige (§ 45 SGB I). Wie das Wertersatzverfahren genau aussehen kann ist ohne Urteils- begründung noch nicht klar.

Die Zeit bis dahin kann allerdings schon genutzt werden an der Glaubhaftmachung dahingehender Ansprüche zu arbeiten. Also welche Tätigkeit wurde durchgeführt, wa- rum verstößt sie gegen die Zusätzlichkeit, wie kann die jeweilige Behauptung bewie- -sen werden ….

Link zum Terminsbericht des  BSG juris.bundessozialgericht.de

2. Neue Weisungen der BA zum SGB II

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Die BA hat nun endlich neue Weisungen zum SGB II rausgegeben, diese sind bisher zu folgenden Normen: § 11, 11a, 11b, § 20, § 23, § 24, § 27 und § 44a SGB II. Ich fühle mich nicht in der Lage diese jetzt zusammenzufassen, da sie zum Teil vollständig neu strukturiert wurden. Umfangreich und sehr wichtig ist der § 11 SGB II, da hier natür- lich die ganzen Änderungen bei der Einkommensanrechnung eingearbeitet wurden. Die Weisungen sind hier zu finden: harald-thome.de

3. Offener Brief des Mieterforum Ruhr zur Ausgestaltung der KdU im SGB II/XII in NRW

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Das Mieterforum Ruhr hat einen offenen Brief an die NRW Landtagsfraktionen eine außerordentlich wichtige Debatte zur Ausgestaltung der Wohnungspolitik in NRW im Kontext der Satzungsregelungen bei den Unterkunftskosten im SGB II(XII begonnen. Ähnliche Initiativen sollten nun in allen Bundesländern begonnen werden. Nun zu deren Positionspapier: mieterforum-ruhr.de

4. Hinweis: diesen Monat Bildung- und Teilhabe beantragen, ergibt 118 € pro Kind

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Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein diesen Monat gestellter Antrag auf Bildung und Teilhabe pro Kind 78 € für Mittagsverpflegung (26 € pro Monat) auch ohne Nachweis das diese genutzt wurde und 10 € pro Monat Teilhabegutschein an Nachzahlung für die Monate Jan. – April „einbringt“ (§ 77 Abs. 11 SGB II). Wer diesen Termin verpasst verliert den Anspruch, daher dringend auf diesen Anspruch hinweisen!!! Mehr Infos dazu unter: tacheles-sozialhilfe.de

Daher weißt vielfältig darauf hin, dass diesen Monat noch ein solcher Antrag gestellt werden soll!!!

Dienstag, 01. Februar 2011-13:55 -|- Eingestellt von: Heikson

Liebe Leser,

hier nun wieder die regelmäßige Analyse von Sybilla. Die Version der Bundesagentur gibt es als separaten Beitrag.

Deutschland: Arbeitsmarkt Januar 2011:

Völlig unerwartet (Aufschwung XXXL) steigt die Zahl der erfassten Arbeitslosigkeit im Januar 2011 deutlich an.

Die Fakten:

Unterbeschäftigung: (4.320.333 ) Personen Unterbeschäftigungsquote 10,1 %

Leistungsempfänger:

Im Januar 2005 waren 7.676.457 Personen im Leistungsbezug (ALG I, ALG II, Sozialgeld)

Im Januar 2011 waren 7.579.690 Personen im Leistungsbezug ALG I, ALG II, Sozialgeld)

Schon im September 2010 bezogen mit 1,40 Mio 29 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in der Grundsicherung (Hartz IV – ALG II) Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Der Erfolg von Hartz IV in 6 Jahren ist das die Zahl der Personen im Leistungsbezug (ALG I, ALG II, Sozialgeld) um ca. 100.000 – 1,3 % (96.767) Personen gesunken ist.

Der Jubel der letzten Monate war augenscheinlich nicht berechtigt.

„Ein Arbeitsloser ist solange an seiner Arbeitslosigkeit selbst schuld, bis er das Gegenteil beweisen kann“

Aufschwung xxxl: Binnenkonsum – Deutschland verliert an Kaufkraft

ILO Vergleichsstudie: Vergleichsstudie Löhne in Deutschland sinken weiter

Global Wage Report 2010: Kurzfassung auf Deutsch (PDF, 578 kB)

Neben den moderaten Tarifabschlüssen der vergangenen Jahre sind die Aus- weitung des Niedriglohn-Sektors und die Zunahme von atypischen Beschäfti- gungsformen, wie Zeitarbeit und 400-Euro-Jobs, wesentliche Gründe für das schlechte Abschneiden Deutschlands…

ILO – International Labour Office (2010): Global Wage Report 2010/11: Wage Policies in Times of Crisis, Geneva.

Sozialexperten warnen vor drastisch steigender Altersarmut

Kinderarmut in Deutschland besorgniserregend

Das Ziel der Vollbeschäftigung also dem ureigenen Bedürfnis eines Menschen, das ein Erwerbstätiger von seiner Hände Arbeit auch eine selbstbestimmte Existenz für sich und seine Familie (ohne ergänzende Hartz IV Leistungen) gestalten möchte/können muss, bleibt auch im deutschen Arbeitsmarkt ein unerfülltes Ziel, das Ziel wurde von der Politik und teilen der Gesellschaft augenscheinlich aufgegeben.

Das Ziel der Arbeitsmarktreform der Politik und teilen der Gesellschaft ist das jeder Arbeitslose irgendwie in Ein Euro Job; Bürgerarbeit; Maßnahmen oder Minijobs beschäftigt wird.

Im September 2010 bezogen mit 1,40 Mio 29 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsbezieher in der Grundsicherung Einkommen aus Erwerbstätigkeit (BA Bericht Januar 2011 Seite 22)

Der deutsche Arbeitsmarkt ist nicht, wie die Medien gleich klingend berichten (müssen) eine Insel der Glückseligen in einem Meer der steigenden oder hohen Arbeitslosigkeit in Europa und den USA?

In der Regel verlautbart der BA unter großem euphorischem Jubel der öffentlich rechtlichen Staatsmedien und vieler Print-Medien, dass die statistisch erfasste Zahl der Arbeitslosen gesunken ist. Nur im Januar 2011 lesen wir das Winterwetter macht den Arbeitsmarkt zu schaffen. Auf mich wirkt diese Szenerie nahezu hysterisch. Der Plan ist zwar wie von der Politik gewünscht im Sinne der veröffentlichten Zahlen übererfüllt.

Aber viele vermuten ( siehe Kommentare der Online Artikel) das die Zahlen zur Erwerbstätigkeit und zur Arbeitslosigkeit in den BA Berichten verkürzt wiedergegeben und von der Politik und den Medien einseitig tendenziös interpretiert werden.

Ich vermute gar, die Statistik des Arbeitsmarktes gleicht einen Potemkinsches Dorf, sie wird durch das Herausrechnen vieler Arbeitsloser (Ein Euro Jobber; Bürgerarbei- ter, 0 Euro Praktikanten…) fein herausgeputzt, um den tatsächlichen, verheerenden Zustand des Arbeitsmarktes zu verbergen. Oberflächlich wirkt die Statistik durch die Zahl der Unterbeschäftigten ausgearbeitet und beeindruckend, es fehlt ihr aber an Substanz.

So wird reißerisch und triumphal ein Beschäftigungsrekord verlautbart aber gleichzeitig werden die Beiträge für die GKV auf 15,5 % + Zusatzbeiträge diverser Krankenkassen angehoben. Wenn es tatsächlich einen Beschäftigungsrekord der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse geben würde, dann dürften die Beiträge zur GKV nicht steigen sondern sinken.

Wem hilft ein Beschäftigungsrekord der mit 0 € Praktika, 1 € Jobs, Bürgerarbeit, Beschäftigung- und Übfirmen sowie einen Heer von 400 € Jobber erreicht wurde. ?

Die Kommunen und der Bund verzeichnen 2010 Rekordschulden und trotz Aufschwung XXXL leere Kassen.

Der Erfolg am Arbeitsmarkt gründet in den Niedriglohnsektor der Zeit und Leiharbeit (Erpressung am Arbeitsplatz – Wie Leiharbeiter ausgenutzt werden) den Ein Euro Jobs (Städte missbrauchen Ein-Euro-Jobs) und in der so genannten Bürgerarbeit diese Art der Beschäftigung ist und bleibt meines Erachtens Blendwerk und Men- schenunwürdig.

Wem, außer der Politik der BA Zahlenstatistik oder den chronisch klammen Kom- munen, ist diese Art der Beschäftigung hilfreich? Den/Der Arbeitslosen? Den/Der Steuerzahler/in ? George Fitzhugh publizierte um 1854 ein Buch, in dem er sagte: „Einige Menschen sind mit einem Sattel auf dem Rücken geboren, und andere sind gestiefelt und gespornt, um diese zu reiten. Und es tut ihnen gut!“

Ist das der ideologische Grundgedanke der Ein Euro Jobs und der so genannten „Bürgerarbeit“ Wem nützt eine kreative Arbeitslosenstatistik, wenn diese nur aufgrund von Schätzungen, Hochrechnungen der BA und der statistischen Zählwiese eine Zahl der Arbeitslosen um 3 Millionen Personen ermittelt? Wie hoch wäre die Zahl der Arbeitslosen im Januar 2011 wenn diese mit den Grundlagen von 1992 gezählt würden?

Fragen über Fragen, der BA Bericht bleibt viele Antworten schuldig.

Die Zahlen

BA Bericht Januar 2011 Seite 50 die offizielle Zahl der registrierten Arbeitslosen wird im Januar 2011 von der BA mit 3.347.018 Personen berechnet. Zusätzlich waren nach vorläufigen Schätzungen der BA im Januar 2011 1.321.287 Personen in arbeits- marktpolitische Instrumente beschäftigt BA Bericht Januar 2011 Seite 50 (Erfahrungs- gemäß steigt diese Zahl in den folgenden BA Monatsberichte noch erheblich an). (BA – Bericht Januar 2011 Seite 82 Fußnote 3)

Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für 2010 [Januar bis September, Datenstand Dezember 2010 - endgültige Werte] nur ca. 69 % der Träger Daten zum Einsatz der komm. Eingliederungsleistungen (flankierende Leistun- gen) erfasst.) Zuletzt wurde die Erfassung mit 76 % angegeben.

Die Zahl der Personen in Arbeitsgelegenheiten (Ein Euro Jobs) wird im BA – Bericht Januar 2011 Seite 82) mit 224.252 Personen berechnet.

Es ist zu beachten, dass eine nennenswerte Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II keine Leistungen aus der Grundsicherung bezieht und deshalb die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II größer ist als die Zahl der arbeitslosen erwerbs- fähigen Hilfebedürftigen (um 4 Prozent). …. (BA Bericht Januar 2011 Seite 22  Fußnote 21)

Außer den Leistungsempfängern gab es im September noch 378.000 Arbeitslose, die im Berichtsmonat keine Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder der Grundsicherung bezogen. (BA Bericht Januar 2011 Seite 19 )

6) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.

(BA – Bericht Januar 2011 Seite 66 Fußnote 6)

ARBEITSLOSE + Personen in Maßnahmen (vorläufige Berechnung/Schätzung der BA)

Januar == 4.668.305

Sind diese Zahlen wirklich ein Grund für euphorischen Jubel ?

Fußnoten zur Untererfassung BA Bericht Januar 2011 Seite 82

1) Die Hochrechnung am aktuellen Rand ist derzeit aufgrund fehlender Erfahrungswerte oder technisch nicht realisierbar, darum ist der Vergleich mit Vorjahresergebnissen nur eingeschränkt möglich.

2) Die Einmalleistungen umfassen: Vermittlungsgutschein, Förderungen aus dem Vermittlungsbudget, Sachmittel für Selbständige, sowie Einmalleistungen zu den sonstigen weiteren Leistungen nach § 16 (2) S. 1 SGB II und zur Freien Förderung nach § 16f SGB II

3) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für 2010 [Januar bis September, Datenstand Dezember 2010 - endgültige Werte] nur ca. 69 % der Träger Daten zum Einsatz der komm. Eingliederungsleistungen (flankierende Leistungen) erfasst.

4) Als Datengrundlage dienen Zahldaten, die grundsätzlich je Kalendermonat im Nachhinein erfasst werden. Zugänge des aktuellen Berichtsmonats sind somit nur bis zum Ende des Vormonats verfügbar.

5) Aus datenschutzrechtlichen bzw. technischen Gründen werden derzeit nicht alle Teilnahmen erfasst. Bis auf weiteres ist von einer Untererfassung der Teilnahmen auszugehen.

7) Auf Grund der Trägergebietsreform in Sachsen und Sachsen-Anhalt zum 1. Januar 2011 ergeben sich Untererfassungen bei einzelnen Jobcentern in kommunaler Trägerschaft.

8] Die individuelle Förderung der Teilnehmer mit Beginn ab 01.01.2009 erfolgt auf Grundlage des zum 01.01.2009 eingeführten § 46 SGB III.

9) Ab Januar 2009 werden revidierte Werte auf Basis von Abrechnungslisten berichtet, bis Dezember 2008 erfolgt die Ermittlung der Werte auf Basis von Betriebsmeldun- gen.

Laut BA Bericht Januar 2011 Seite 50 verharrt die so genannte Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit trotz der Euphorie der letzten Monate bei weit über 4 Millionen (4.320.333 ) Personen Unterbeschäftigungsquote 10,1 %

Auch die BA Zahl der Unterbeschäftigung bildet nicht die tatsächliche sondern eine von der BA definierte Unterbeschäftigung ab.

Leistungsempfänger 3):

ALG I 1.058.411

ALG II 4.755.108

Sozialgeld 1.766.171

(ohne Sozialhilfe SGB XII ca. 1.200.000 Personen – 2008 – Statis – Pressemitteilung Nr.488 vom 15.12.2009)

BA Bericht Januar 2011 Seite 50 3) Endgültige Werte stehen erst nach einer Wartezeit fest. Am aktuellen Rand können die Daten aufgrund von Erfahrungswerten überwiegend hoch gerechnet werden.

Die Zahl der Leistungsempfänger (ALG I, ALG II, Sozialgeld) errechnet sich mitten im „Arbeitsmarktwunder“ weiterhin auf hohem Niveau.

Die Statistik der BA weist für Januar 2011 7.579.690 Personen im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I; Arbeitslosengeld II und Sozialgeld aus.

(Im Januar 2005 gab es mit 7.676.457 Personen im Leistungsbezug von Arbeitslosen- geld I; Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Die Zahl der Leistungsbezieher ist somit innerhalb von 6 Jahren und trotz den Aufschwungjahren 2008 und 2010 nur um rund 100.000 Personen gesunken.)

5. Statistische Hinweise zur Arbeitsmarktpolitik – Entlastung durch Arbeitsmarkt- politik und Unterbeschäftigung – BA Bericht Januar 2011 Seite 45 – 47

Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente werden aktuell in die Entlastungsrechnung der BA einbezogen:

  • Vollzeitäquivalent der Kurzarbeit: Zahl der Kurzarbeiter mal durchschnittlichem Arbeitszeitausfall,
  • Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes: Arbeitsgelegenheiten, ABM, Beschäftigungszuschuss
  • berufliche Weiterbildung (einschl. Reha), Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen (einschl. Reha; Restabwick-lung), Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Vorruhestandsähnliche Regelungen: Inanspruchnahme des § 428 SGB III im Rechtskreis SGB III (Restabwicklung), Personen in geförderter Altersteilzeit, Regelung des § 53 a Abs. 2 SGB II
  • Förderung der Selbständigkeit: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld Variante Selbständigkeit und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG; Restabwicklung).

Außerdem werden Personen, die arbeitsunfähig sind und Arbeitslosengeld auf Basis des § 126 SGB III beziehen, zur Unterbe-schäftigung gezählt.

Fazit der Zahlen

Der Vergleich der Leistungsempfänger Personen(ALG; ALHI) von Dezember 2004 (Im BA Bericht Dezember 2004 wird die Zahl der Leistungsempfänger auf Seite 24 mit 4.321.000 Personen beziffert) mit den Leistungsempfängern rund 7,6 Millionen Personen (ALGI, ALGII, Sozialgeld) Januar 2011 ergibt einen stolzen Anstieg von rund 75 % nebenbei erhalten rund 1.200.000 Personen Sozialhilfe (2008) in der immer noch bestehenden Sozialhilfe (SGB XII) Pressemitteilung Nr.488 vom 15.12.2009 Sozialhilfe 2008: 1,2 Millionen Menschen erhielten besondere Leistungen.

So ist nicht nachvollziehbar transparent dargestellt, das neben der Gruppe der Maß- nahmen Teilnehmer in der Regel auch die Gruppe der unter 25 jährigen und über 58 jährigen die Kranken und Arbeitslose die extern betreut werden aus der Statistik der Arbeitslosen verschwunden sind obwohl auch diese Personen arbeitslos sind.

Zahl der Erwerbstätigen

Als Erwerbstätigkeit zählt: Tätigkeit (Mini-Job) einem Ein-Euro-Job nachgehen und Personen in Mutterschutz oder Elternzeit….!!!

Zitat:

Erwerbstätige – Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Und selbstverständlich wird die die Zahl der Erwerbstätigen ebenso wie die Zahl der Arbeitslosen nicht durch genaues zählen sondern durch Hochrechnungen und Schätzungen ermittelt.

Die Erwerbstätigenzahlen der Erwerbstätigenrechnung stützen sich auf eine Vielzahl von statistischen Quellen, um möglichst alle verfügbaren Datenquellen in die Schätzung einfließen zu lassen.

Die manipulative Propaganda-Aussage das die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf immer neue Höchststände steigt, können Sie guten Gewissens der Pipi Langstrumpf Welt der Märchen und Mythen zuordnen.

Die Krux ist, das jede/r das scheitern von Hartz IV erkennen kann, ohne das er/sie nur einen Blick auf Statistiken benötigt. Alleine die finanziellen Mehrausgaben der Kommunen und des Bundes seit 2005 sind der Beweis dass, das angestrebte Ziel der Entlastung der Sozialhaushalte nicht nur nicht erreicht wurde sondern das die Sozial- haushalte der Kommunen mit der Einführung von Hartz IV sprichwörtlich – wie die Zahl der Personen in Armut/Armutsgefährdung – explodiert sind.

In einen Satz die Gemeinschaft der Steuerzahler zahlt in Hartz IV mehr ein aber viele ALG II Leistungsempfänger erhalten weniger. (als 2004)

Das Geld versickert in Arbeitsmarkt-Maßnahmen (Bürgerarbeit/Ein Euro Job/ …) und ergänzenden ALG II/ Hartz IV Zahlungen 1,4 Millionen Personen (Minijobber, Leih und Zeitarbeit, prekäre Beschäftigung…)

weitere Hintergrundinfos

Zunahme von Niedriglöhnen – Experten warnen vor Folgen für das Sozialsystem

Statistisches Bundesamt – Pressemitteilung Nr.505 vom 22.12.2009 – Deutliches Defizit der Kommunen im ersten bis dritten Quartal 2009

Es handelt sich abermals um ein Paradoxon einerseits spricht der Staatsjournalismus vom „Jobwunder“ immerhin ist die Zahl der Arbeitslosen von rund 5 Millionen 2005 auf rund 3 Millionen 2010 gesungen anderseits Seit der Einführung von Hartz IV sind die Unterkunftskosten deutlich angestiegen: von 8,7 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf voraussichtlich elf Milliarden Euro in diesem Jahr.

Das Geschäft mit der Armut und den Armen

Ein Euro Jobs oder Bürgerarbeit oder Pflegehelfer das Geschäft mit der Armut der Armen blüht wie selten zuvor.Mittlerweile tauchen in den Medien immer mehr Beispiele dubioser Sozialfirmen auf, zumeist gemeinnützige GmbHs. Für die Anbieter eröffnen sich viele Chancen, besonders lukrative Strukturen aufzubauen.

Dienstmaserati und Traumrendite – Vom neuen Profitstreben in der Sozialarbeit

Manuskript zur Sendung als PDF-Dokument

Audio – Podcast

Zitat:

Die GmbH erlaubt viele Möglichkeiten Gewinne herauszuziehen – trotz Gemeinnützigkeit. Für Stefan Thyroke, Berliner ver.di-Betreuungssekretär für die Branche, ist der Bereich der freien Träger ein “Sumpfgebiet”, in dem Fälle von Filz und Korruption fast alltäglich seien.

Vielleicht hat Harald Ehlert den Fehler gemacht, sich als Propagandatrommler einer Entwicklung zu positionieren, die in einer seltsamen Unübersichtlichkeit abläuft. Staat, Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Gmbhs kooperieren diskret.

Die aktuelle Forderung von Frau Merkel “Pflege statt Hartz IV” ist ein weiteres Mosaiksteinschen, einer Gedanken-Welt in der Kinder von Hartz IV Familien mit (Bildungs)Chipkarten und Pflegebedürftige mit Hartz IV Leistungsempfänger versorgt werden sollen.

Bei objektiver Betrachtung scheinen die neoliberalen Wahnideen der Obrigkeit anhand der Leistung/Nutzen Rechnung des Humankapitals ( der Bürger) immer deutlicher durch.

Umstellung der Statistik der gemeldeten Arbeitsstellen

Quelle der Daten: Neue Internetadresse

Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Quelle der Daten BA Bericht Januar 2011

Erstellt von Sybilla am 01.02.11

Jeder darf diesen Bericht unter Hinweis auf die Autorin frei verwenden

Von Erwerbslosen Forum Deutschland | 24.Januar 2011

Völliger Leistungsentzug in der Schwangerschaft ist nicht mit dem Schutz des ungeborenen Lebens in Einklang zu bringen! – Sofortiger Stopp der Sanktionen gegen werdende Mütter gefordert

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat sich in einem Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, gewandt, und den sofortigen Stopp von Sanktionen gegen schwangere Hartz IV-Bezieherinnen gefordert. „

“Der völlige Leistungsentzug ist kaum mit dem Schutz des ungeborenen Lebens vereinbar“”,

so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Dazu soll das Bundesarbeitsministerium zusammen mit der Bundesagentur eine entsprechende Dienstanweisung an alle Jobcenter herausgeben. Eine Durchschrift des Briefes haben auch alle Bundestagsfraktionen erhalten.

In jüngster Vergangenheit war das Erwerbslosen Forum Deutschland immer wieder damit konfrontiert, dass junge schwangere Frauen, die im Hartz IV-Bezug stehen, von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. In einigen Fällen wurden den werdenden Müttern rechtliche Hilfe besorgt. Daraufhin mussten die Jobcenter die Sanktionen zurück nehmen. Ebenso häuften sich auch Beschwerden von jungen Schwangeren, wonach es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelte, Anträge zum Teil unvollständig oder viel zu spät bearbeitet wurden und Mitarbeiter mangelhaftes rechtliches Fachwissen aufwiesen.

Die Beobachtungen der Initiative decken sich mit den Ergebnissen der von der „Mutter-Kind-Stiftung“ in NRW in Auftrag gegebenen Befragung an Schwangeren und ihren Erfahrungen mit den Jobcentern. Von rund 14.000 Fällen, in denen im ersten Quartal 2010 bedürftige schwangere Frauen Kontakte mit den ARGEN hatten, mussten in knapp 5600 Fällen Beratungsstellen intervenieren, damit die Frauen die ihnen rechtlich zustehende Hilfe erhielten – oder überhaupt davon erfuhren. „

“Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter”“,

so Behrsing in Bonn.

Es folgt das Schreiben an die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und dem Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt:

Originalschreiben

Sanktionen an schwangeren Hartz IV-Bezieherinnen stehen nicht mit dem Schutz des ungeborenen Lebens im Einklang – Stopp der Sanktionen bei werdenden Müttern

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
Sehr geehrter Herr Alt,

in den letzten Tagen mussten wir wiederholt feststellen, dass junge schwangere Frauen, die im Hartz IV-Bezug stehen, von Jobcentern auf Null sanktioniert wurden. Wir haben in einigen Fällen den werdenden Müttern rechtliche Hilfe besorgt. In allen Fällen mussten daraufhin die Jobcenter die Sanktionen zurück nehmen. Bei uns häufen sich auch Beschwerden von jungen Schwangeren, dass es den Mitarbeitern in Jobcentern an der notwendigen Sensibilität und Respekt gegenüber werdenden Müttern mangelt, Anträge zum Teil unvollständig oder viel zu spät bearbeitet werden und Mitarbeiter mangelhaftes rechtliches Fachwissen aufweisen. Unsere Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen der von der „Mutter-Kind-Stiftung“ in NRW in Auftrag gegebenen Befragung an Schwangeren und ihren Erfahrungen mit den Jobcentern. Von rund 14.000 Fällen, in denen im ersten Quartal 2010 bedürftige schwangere Frauen Kontakte mit den ARGEN hatten, mussten in knapp 5600 Fällen Beratungsstellen intervenieren, damit Frauen die ihnen rechtlich zustehenden Hilfen erhielten – oder überhaupt davon erfuhren. Die Befragung liegt der Arbeitsagentur NRW vor. Diese hohe Zahl an Falschberatung und Rechtsverweigerung ist erschreckend. Wenn hilfsbedürftige werdende Mütter beinahe zwingend rechtliche Hilfe der Schwangerschaftsberatungsstellen benötigen, wirft dies ein beschämendes Licht auf die Jobcenter. Es gehört zum Selbstverständnis unseres Staates, dass er sich schützend vor werdende Mütter und ihr noch ungeborenes Leben stellt. Hier müssen aber junge schwangere Frauen ihre Rechte selbst erkämpfen und sind dabei hohen psychischen Belastungen ausgesetzt.

Wir sind der Meinung, dass Sanktionen auf Null bei Schwangerschaft sich kaum im Einklang mit dem Schutz des ungeborenen Lebens vereinbaren lassen. Dies stellt eine krasse Missachtung des Artikels 2 GG dar. Deshalb fordern wir Sie auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass überhaupt keine Sanktionen bei werdenden Müttern erfolgen dürfen. Auch die psychischen Folgebelastungen, die derartige Maßnahmen auslösen, können zu Aborten führen und für Traumatisierungen bei den jungen Frauen führen.

Wir fordern Sie auf, den sofortigen Stopp der Sanktionen bei werdenden Müttern per Dienstanweisung zu veranlassen. Wir halten es auch für sinnvoll, die gesamte Sanktionsproblematik (§ 31 SGB II) mit einem Moratorium zu belegen. Wenn Betroffene sich rechtlichen Beistand suchen, müssen in der Mehrheit der Fälle die Sanktionen zurückgenommen werden. Sanktionen wirken wie Strafen, allerdings mit dem fatalen Unterschied, dass der Staat hier vielfach willkürlich und rechtlich fehlerhaft als Bestrafer auftritt. Das sollte auch Ihnen zu denken geben, denn es erschüttert bei den Betroffenen das Vertrauen in den Staat.

Beispielhaft möchten wir Ihnen drei Fälle wiedergeben, die das sinnlose Dilemma der Sanktionen an Schwangern verdeutlichen. Wir sind uns sicher, dass derartige Vorkommnisse keineswegs im Interesse unseres demokratischen Rechtsstaats sein können.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Martin Behrsing
(Geschäftsführer Erwerbslosen Forum Deutschland)

Auszüge aus unserer Pressemitteilung vom 19.01.2011:

Gut eine Woche, nachdem das Erwerbslosen Forum Deutschland den Fall einer jungen Schwangeren aus Braunschweig, der wegen des Nichtantritts eines unzumutbaren Ein-Euro-Jobs die Hartz IV-Leistungen gestrichen wurden, mehren sich die Fälle von jungen werdenden Müttern, denen die Leistungen entzogen wurden. Erneut wurden dem Erwerbslosen Forum Deutschland Fälle vom kompletten Leistungsentzug von Schwangeren bekannt. Im Passauer Land strich das Jobcenter einer 21jährigen den Regelsatz und die Unterkunftskosten, weil sie einen Ein-Euro-Job in einer Großküche nicht antrat, obwohl sie in ca. sechs Wochen ihr Kind erwartet. Das Brisante: Der Einsatz von Schwangeren in Großküchen unterliegt beispielsweise nach den Mutterschutzrichtlinien des Universitätsklinikums Heidelberg einem generellen Beschäftigungsverbot.

Auch in Berlin wurde eine Schwangere auf Null gekürzt, obwohl dem Jobcenter bekannt war, dass sie schwer psychisch krank war und sich im Sanktionszeitraum in einer Psychiatrie wegen akuter Psychosen befunden hat. Erst vor zwei Tagen hatte das Jobcenter Berlin-Neukölln den Sanktionsbescheid vom September aufgehoben. Für die 24jährige wenig tröstlich, denn inzwischen hatte sie ihre Wohnung verloren und war von Oktober bis Ende Dezember nicht krankenversichert. Ob und wann sie ihre Leistungen rückwirkend erhält, ist nicht klar, da bisher nur der Sanktionsbescheid aufgehoben wurde. Die junge Frau wurde inzwischen wieder von ihrer Mutter aufgenommen, da sie keine Wohnung mehr hat und sich in einem äußerst kritischen psychischen Zustand befindet.

Zum Vorgang im Passauer Land
Die junge Frau war seit Beginn ihrer Schwangerschaft fast durchgängig krankgeschrieben gewesen und hatte es einmal versäumt, ihrem Sachbearbeiter eine Folgekrankmeldung vorzulegen. Daraufhin schnappte die Sanktionsfalle sofort zu. Der gegen die Mittelstreichungen eingelegte Widerspruch läuft seit November, bisher aber ohne jedes Ergebnis. Auch hier hat das Erwerbslosen Forum Deutschland inzwischen einen Anwalt besorgt, der heute eine Eilklage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht hat. Die junge Frau erwartet gegen Ende Februar ihr Baby und wird seit Dezember mit Lebensmittelgutscheinen abgespeist.

Abschließend noch eine Zuschrift einer jungen Frau, die uns gestern erreichte. Wir haben mit der Frau aus Ostwestfalen vereinbart, dass sie uns ihren Vorgang zukommen lässt. Nach einem ersten Telefongespräch mit ihr sind wir uns sicher, dass auch hier der Fall im Sinne der jungen Mutter gelöst werden kann:

schönen guten tag,

mein name ist eva und ich bin 29 jahre alt ich bin ebenfalls im 4.monat schwanger und mir wurde ebenfalls seit letztes jahr oktober das komplette hartz4 geld auf 100% sanktioniert von dem arbeitsamt in ……..lippe

ich weiß einfach nicht mehr weiter und jetzt wo ich den bericht gelesen habe weiß ich das ich nicht die einzigste bin die so schikaniert wird.
ich bin weder krankenversichert noch wird meine miete überwiesen

Grund: fehlende mitwirkung

ich habe am 01.12.2010 einen neuen antrag bekommen aufgrund von mehrbedarf den ich brav ausgefüllt habe und alle notwendigen unterlagen beigefügt habe

am 03.12.2010 bekam ich post von der arge wo geschrieben wurde das die kontoauszüge nicht vollständig seien..obwohl ich die kompletten kontoauzüge vorgelegt habe..!!

ich habe mehrfach bei der arge angerufen und nachgefragt was mit meinem antrag ist und ob er schon bearbeitet worden wurde und das ich das geld brauche wie ebenfalls die krankenversicherung mir wurde von meinem sachbearbeiter geantwortet es sei nicht sein problem das ich nicht krankenversichert sei und wortwörtlich: “erstmal abwarten ob das kind überhaupt bis mitte januar überlebt”!!

ich habe ihn in kenntnis davon gesetzt das ich letztes jahr im november und dezember 2009 2 fehlgeburten hatte und seine antwort daraufhin war “ja sehen sie also ist es ja noch garnicht sicher ob das kind auch überlebt und selbst wenn werden sie sobald ich den antrag bearbeitet habe eine erneute 100% sanktion verhängt bekommen”

ich fragte warum? und das wurde mir geantwortet:

“sie haben von dezember bis januar 2011 zehn termine nicht wahrgenommen”

ich sagte das geht doch garnicht was sie da sagen und der sachbearbeiter sagte:

“wenn ich das sage dann ist das auch so”

ich weiß einfach nicht mehr weiter und hoffe das mir geholfen wird denn ich habe riesengroße angst das baby auch jetzt noch zu verlieren obwohl ich fast den 4.monat erreicht habe..
ebenfalls habe ich riesengroße angst das ich meine wohnung verliere weil die miete nicht überwiesen wird..
ich bin zwar jetzt zum frauenarzt gegangen aber ich habe angst das ich demnächst eine rechnung bekomme wo gesagt wird das ich die untersuchung selber bezahlen muss.

bitte helfen sie mir!!

mit freundlich grüßen
eva

Nachrichtlich an:

Fraktionsvorsitzende und Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Frau Renate Künast, Herr Jürgen Trittin
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion CDU/CSU
Herr Volker Kauder
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Herr Dr. Gregor Gysi
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion FDP
Frau Birgit Homburger
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fraktionsvorsitzender der Bundestagsfraktion SPD
Herr Frank-Walter Steinmeier
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Geschrieben von

Fritz Güde


Am Freitag geriet die sonst so  feine und überlegene Frau v.d.Leyen derartig in Rage, dass man Angst um ihre Frisur bekam. Hielt das Gel durch? Ihre Erregung war verständlich. Hatte sie nicht pro Kind einen Festsatz zugelegt von 10 Euro, über den neben vielem anderen auch Nachhilfe bezahlt werden sollte – falls nötig.

Frau v.d. Leyen geht streng individualistisch vor. Nichts für alle – Alles für jeden Einzelnen. Damit das geförderte Kind später lernt, sich auch weiterhin allein durchzuschlagen, um bald nur noch am Kaminfeuer Kindern und Enkeln zu erzählen, wie die eigenen Eltern mal  Hartz-IV-Hungerleider waren.

Zu Sang und Klang, zu Sport und Spiel weiß ich nur wenig zu sagen. Aber zu Nachhilfestunden! Nach  vierzig Jahren mit Glückwunsch von Frau Bildungsministerin aus dem Geschirr genommen, müsste ich als Aktiv-Lehrer wohl mindestens 3000 Euro netto erhalten. Für ca. 100 Stunden im Monat. (Alles vereinfacht, zur Rechenerleichterung. Da es bei Beamten ums Dienstalter geht, bekommen Jüngere etwas weniger.)  Jedenfalls ergäben sich dann pro Unterrichtsstunde im Monat 3000 durch 100 gleich ca. dreißig Euro für eine Stunde. Da für eine Nachhilfestunde  – nur im Normalfall! – keine Vor-und Nachbereitung anfällt, ließe sich eine Barmherzigkeitspreissenkung auf 10 Euro gerade noch denken.

Womit also ein Schulkind eine einzige Unterrichtsstunde von mir im Monat bekäme. Wenn das gleiche Kind natürlich auch noch gern Fußball spielen möchte oder Gitarre lernen, dann hätte es – was den Zuschuss angeht – eben Pech gehabt.

Und das Dumme ist, dass meiner brüchigen Erinnerung nach eine Stunde im Monat gar nicht reicht. Und dass es leider in gewissen kitzligen Fächern immer viel mehr als einen einzigen Nachhilfebedürftigen pro Klasse geben wird.

Wie ich die Ministerien in Erinnerung habe, werden die es an Erlassen nicht fehlen lassen, die Lehrer und andere Unterrichtgebende aus sozialen Gründen zur Tarifsenkung zu ermuntern. “Lässt sich doch
erwarten, dass jeder verantwortungsbewusste Pädagoge am Nachmittag  denen zu Hilfe kommt, deren Lücken er am Vormittag erkannt hat.”

Schon, Herr Ministerialrat. Habe ich im Lauf des Lebens auch oft genug getan. Meist für umme. Nur: Was dabei von Leyen und den ihrigen ganz vergessen wird: Nachhilfe ist heute Teil eines Marktes mit eingefahrenen Tarifen – je nach Dienstalter und Qualität des Nachhelfers oder der Helferin! Den kann man nicht durch erzwungene Billigangebote an einer Stelle kaputt machen. Vor allem dann nicht, wenn man im sonstigen Leben  keine Messe der Marktanbetungskonfession auslässt!

Fazit: Allein das Teilsegment: “Nachhilfe” lässt sich unter den gegebenen Umständen bei gleichbleibenden Zuschüssen nicht liefern. Geschweige denn der Rest vom Angebot!

Und zwar in keinem System! Nicht einmal im vollendeten Sozialismus. Und warum nicht?  Weil die aufgewendete Kraft des Nachhelfers total unökonomisch eingesetzt würde.

Für ein Mal wäre sogar der Rhetorik eines Gabriel Recht zu geben, wenn er auf den Vorzug einer Gesamtschule mit Nachmittagsunterricht hinweist. (Die Praxis entfällt allerdings in vielen Bundesländern völlig).

In einer Gesamtschule würde nämlich die gleiche Lehrkraft – also ich – vor einer Gruppe stehen – und würde – bei gleicher Anstrengung und hoffentlich halbwegs gleichem Ertrag – die Ergebnisse der ganzen Gruppe steigern. Vorausgesetzt natürlich, dass die Klassen am Vormittag nicht aufgebläht werden, so dass überhaupt Erkenntnis der Ursachen von Kenntnislücken und Lerndefiziten  bei den Einzelnen möglich ist.

Bis dahin muss es mit und ohne Leyen wohl beim alljährlichen Griesgram bleiben, wenn wieder neu die Pisa-Noten vergeben werden.